Tarife

Die Kehr- bzw. Überprüfungsgebühr wird in der Wiener Kehrtarifverordnung geregelt und jährlich in Zusammenarbeit der Sozialpartner konsumentenfreundlich erstellt.


Die Gebühr besteht aus dem Objekttarif, dem Wohnungs- bzw. Betriebstarif und der Reinigungsgebühr.  Außerdem regelt die Kehrtarifverordnung die Vergebührung für die Reinigung, Kehrung und Überprüfung von Verbindungsstücken sowie Feuerstätten und sieht Zuschläge für Kehrarbeiten vor, welche außerhalb der ordentlichen Dienstzeiten oder aufgrund besonderer Bestellungen vorgenommen werden.

Leistungsentgelte, die nicht durch den amtlichen Kehrtarif geregelt sind, werden, wie im Kehrtarif vorgegeben, nach Zeitaufwand abgerechnet. Branchenüblich erfolgt die Berechnung der jährlichen Rauchfangkehrergebühren pro Jahr, die Verrechnung erfolgt 4x, 2x oder 1x pro Jahr.

 

Es besteht die Möglichkeit zünftigen Rechnungen per E-mail zu erhalten. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich. Kontakt